Dieser Baubeschrieb wurde bei den Projektierungsarbeiten erstellt und ist für die technische Planung nicht massgebend. Die zum Zeitpunkt der Baueingabe gültigen SIA Normen werden eingehalten. Im Kaufpreis ist eine Käuferbetreuung von 10 Stunden enthalten. Die Leistung beinhaltet den Besprechungstermin für eine Startsitzung mit Projektvorstellung und Präsentation der Standardmaterialisierung, den einmaligen Besuch einer Küchen-, Sanitär- und Bodenbelagsausstellung sowie die Zusammenstellung der daraus resultierenden Kostenprotokollen. Die weiteren Aufwendungen für Käuferbetreuungen werden nach effektivem Aufwand abgerechnet (CHF 135.–/h exkl. MwSt.). Änderungen an diesem Baubeschrieb bleiben vorbehalten. Ausbauwünsche von Käuferschaften werden individuell geplant und berücksichtigt, sofern technisch realisierbar, die Konstruktion und Statik des Gebäudes nicht beeinträchtigt werden und wenn sie sich mit dem Bauprogramm vereinbaren lassen. Die Mehr- und Minderkosten werden dem Käufer entsprechend verrechnet. Änderungen der Käuferschaft werden erst nach Unterzeichnung eines Kostenprotokolls und Auslösung der Bestellung in Auftrag gegeben.
Änderungen und Mehrkosten sind honorarpflichtig. Die Honorare werden nach effektivem Aufwand abgerechnet (CHF 135.–/h exkl. MwSt.). Auf Mehrkosten werden für höhere Anschlussgebühren 5% an die Käuferschaft weiterverrechnet. Auf Minderkosten werden keine Honorare zurückerstattet. In den Untergeschossen werden Leitungen Aufputz auf Wänden und Decken installiert (Lüftung, Entwässerung, Heizleitungen, Elektro). Raumhöhen können dadurch örtlich verringert sein.
Die Visualisierungen sind Stimmungsbilder. Detaillösungen und Materialisierungen können von den Visualisierungen abweichen. Abweichungen berechtigen zu keinerlei Forderungen der Käuferschaften.
Die Materialisierung und Farbgebung der Fassaden, Fenster, Türen und Terrassen sind durch ein einheitliches Materialkonzept definiert. Die Materialisierung im Innenraum kann individuell gestaltet werden. Der Ersteller behält sich das Recht vor, Materialien und Anpassungen, welche die Einheiten nicht mit einer Wertminderung tangieren, anzupassen. Die Käuferschaft ist verpflichtet vor Vertragsabschluss allfällige Unklarheiten mit dem Ersteller zu klären. Auf nachträgliche Beanstandungen kann nicht eingegangen werden. Die vorliegende Dokumentation stellt das Bauvorhaben in der Projektphase dar. Die Bruttogeschossfläche (BGF) beinhaltet sämtliche Wohnräume inkl. Innenwände und Aussenwände bis 30 cm Wandstärke. Raumhöhen unter 1.60 m, Steigzonen, Terrassen sind nicht in der BGF enthalten. Ebenso Waschen/Trocknen, Heizung/Technik, Lüftung/Abstell- und Kellerräumlichkeiten sind nicht in der BGF enthalten.
Gegenüber Forderungen an den Verkäufer aus dem vorliegenden Vertrag ist das Recht der Verrechnung von Gegenansprüchen, auch solchen, die auf Mängelrügen, Garantieleistungen oder auf der Anfechtung des Vertrages beruhen, ausgeschlossen. Eigenleistungen wie Direktlieferungen und Montagearbeiten ausserhalb des Kaufvertrages sind bis zur Wohnungsübergabe nicht möglich. Die Handänderungssteuer, Grundbuch- und Notariatskosten übernehmen die Verkäuferschaft und Käuferschaft je zur Hälfte.